Gründungswillige können wieder durchstarten!

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Es tut gut, wenn sich wider Erwarten etwas zum Positiven wendet!

In meinem letzten Blog- Beitrag  „Schöne neue Berufswelt II –Gründer brauchen zukünftig noch mehr Risikobereitschaft“ hatte ich über die Entscheidung des Bundestages vom 23.09. berichtet, den Existenzgründern sowohl die die Höhe des Gründungszuschusses als auch die Förderdauer empfindlich zu kürzen. Alles sah so aus, als würde das entsprechende Gesetz bereits zum 1. November 2011 in Kraft treten.

Nun hat das Ganze eine erfreuliche Wendung genommen, denn der Bundesrat hat das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ am vergangenen Freitag, den 14.10. in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

In der Pressemitteilung des Bundesrates vom 14.102011 heißt es dazu:

„Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Das Gesetz, mit dem der Bundestag die Rechtsgrundlagen der aktiven Arbeitsmarktpolitik optimieren möchte, bedarf aus Sicht der Länder in einigen Punkten der Überarbeitung und Verbesserung.

So dürfe der Gründungszuschuss, bei dem es sich um ein erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung handele, nicht verkürzt oder verschlechtert werden. Die sogenannte Einstiegsqualifizierung wollen die Länder auf Dauer erhalten. Die bisherige Befristung des Anwendungsbereichs der Einstiegsqualifizierung wollen sie daher aufheben.

Zudem sei – vor dem Hintergrund weiterhin hoher Arbeitslosenzahlen bei Älteren – die Kürzung der Förderdauer des „Eingliederungszuschusses“ für ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahren zu streichen.“

Also können alle, die beabsichtigen einen Gründungszuschuss zu beantragen, jetzt erst einmal aufatmen. Die bisherigen Bedingungen bleiben zunächst auf unbestimmte Zeit gültig.

 

 

 

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